Da in letzter Zeit immer die Fragen aufkommen, ob ich nach dem EuGH Urteil und der DSGVO Google Analytics und eventuell andere Webtracker einsetzen kann, gibt es heute von mir ein kleines Video.
Ich gehe in dem Video auf einige Sachen ein. Auch auf die Open Source Software Matomo. Hier gibt es eine Interessante Aussage vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg:
Darf ich Werkzeuge zur Reichweitenanalyse ohne Einwilligung der Nutzer verwenden?
Hier geht eis einfach und allein um die Webanalyse. Sei es jetzt Google Analytics, Matomo oder Piwik Pro. Die Frage stellt sich, ob man ohne Cookie Consense und Opt-in tracken darf. Und hier die interessante Antwort:
Ja, wenn für die Reichweitenanalyse nicht auf die Dienste externer Dritter zurückgegriffen wird. Eine Reichweitenanalyse funktioniert nämlich auch ohne Dritten (wie Google Analytics) Informationen über das Nutzungsverhalten der Website-Besucher weiterzugeben. Stattdessen kann eine LogfileAnalyse gemacht oder es können lokal installierte Analysewerkzeuge² ohne Zusammenführung der Nutzungsdaten über Anbietergrenzen hinweg verwendet werden (siehe Kasten auf Seite 13 der Orientierungshilfe).
²Ein Beispiel für ein entsprechendes Analyse-Tool ist die kostenlose Open-Source-Software Matomo, siehe https://matomo.org/ – aber auch hier sind datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu wählen.
So. Ich bin wie immer kein Anwalt und versuche trotzdem die Information aufzubereiten. Also Google Analytics ist ein externer Dritter, also müsst ihr eine Einwilligung holen. Installierst du dir Matomo und das DSGVO konform, so brauchst du keine Zustimmung vom Nutzer. Somit gilt:
- Google Analytics: Aktive Einwilligung vom Nutzer
- Matomo: Keine Aktive Einwilligung vom Nutzer
Das lese ich so aus dem Text heraus und das kann man auch so belegen. Wenn du Fragen zu Matomo hast, dann schreib mir einfach.